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Hauswirtschaftliche Versorgung

Hauswirtschaftliche Versorgung

Wir helfen Ihnen bei allen Dingen im Haushalt, die Sie selbst nicht mehr erledigen können. Betten machen, Einkaufen, Wäsche versorgen, Putzen, Zubereiten einer Mahlzeit u.v.m.

Die Kosten für dieses Angebot können ab dem Pflegegrad 1 über den sog. „Entlastungsbetrag“  (§ 45 SGB XI), oder über die Pflegekasse (ab dem Pflegegrad 2) abgerechnet werden.

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